Abgabebedingungen

 

Bitte lest euch die Abgabebedingungen genau durch. Ihr unterzeichnet einen Schutz- bzw. Kaufvertrag bei der Abgabe, wodurch ihr euch zur Einhaltung der Bedingungen verpflichtet!

Zum Abgleich der Daten ist beim Unterzeichnen des Schutzvertrags der Personalausweis mitzubringen!

Allgemein

  • Rennmäuse sollten nicht allein gehalten werden, daher gebe ich meine Tiere ausschließlich in gleichgeschlechtlichen Gruppen von 2 Rennern ab, außer es handelt sich um ein Zuchttier oder eine Maus zur Vergesellschaftung.
  • Ich gebe aufgrund des hohen Streitrisikos und der hohen Rückgabequote keine 3er Gruppen und keine zwei Jungtiere zur Vergesellschaftung, geschweige denn größere Gruppen ab.
  • Liebhabertiere gebe ich frühestens - je nach Entwicklung - ab einem Alter von 10 Wochen in 2er Gruppen ab, zur Vergesellschaftung ab der 8. Woche.
  • Zuchttiere werden erst ab der 16. Lebenswoche abgegeben. Sollte sich ein Mäuschen in der Zeit als zuchtuntauglich herausstellen, wird es nicht zur Zucht freigegeben. Die Zuchttauglichkeit wird unter anderem durch die herkömmlichen Epi-Tests von mir selbst festgestellt.
  • Die Gesundheit meiner Rennmäuse liegt mir sehr am Herzen, daher wird eine erkrankte Maus erst nach der Genesung abgegeben. Nach der Vermittlung trägt der neue Besitzer die Verantwortung für den gesundheitlichen Zustand des Tieres.
  • Die kleinen Nager werden ausschließlich in artgerechte Haltung abgegeben. Hierbei ist ein Mindestmaß (laut Tierschutzgesetz) des neuen Heims von 100x50x80 cm (LxBxH) zu beachten sowie die empfohlene Einstreuhöhe von 40 cm. Wir geben unsere Tiere nur ab, wenn uns ein Bild des neuen Rennmausheims vorgelegt wird.
  • Bei einer Erkrankung oder einem Todesfall verpflichtet sich der künftige Halter mir Bescheid zu geben, da sich so eventuelle Erbkrankheiten vermeiden lassen und ich die Langlebigkeit meiner Rennmäuse besser einschätzen kann.
  • Einzelhaltung ist nicht artgerecht, sodass sich der zukünftige Halter verpflichtet im Falle einer Einzelmaus diese zu vergesellschaften bzw. vergesellschaften zu lassen.
  • Sollten die Rennmäuse aus verschiedenen Gründen vom Halter wieder abgegeben werden, behalte ich mir das Vorrecht die Tiere wieder kostenlos aufzunehmen. Eine Abgabe an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt.
  • Eine Anzahlung wird bei einem Rücktritt nicht erstattet, sondern für den Aufwand einer Neuvermittlung  und die dabei entstehenden Kosten genutzt (siehe unten).

Reservierung und Anzahlung:

  • Eine lockere Reservierung ohne Anzahlung ist für 7 Tage möglich. Ist innerhalb dieser Zeit eine Abgabe bereits möglich, kann die feste Reservierung entfallen.
  • Eine feste Reservierung ist nur gegen eine Anzahlung (Hälfte der Schutzgebühr) möglich. Erfolgt diese nicht innerhalb der 7 Tage Frist erlischt die Reservierung.
  • Tritt der Käufer nach Anzahlung vom Kauf zurück, wird der gezahlte Betrag nicht erstattet, sondern für den Aufwand einer Neuvermittlung einbehalten.
  • Tritt der Züchter vom Verkauf zurück, so erhält der Käufer seine Zahlung umgehend zurück.

Besichtigung und Abholung:

  • Nach Absprache ist selbstverständlich eine Besichtigung meiner Rennmäuse und deren Haltung möglich.
  • Falls ihr von weiter weg kommen solltet, besteht die Möglichkeit von Tierversand/Tierspedition oder auch einer Mitfahrgelegenheit. Bei der Organisation bin ich gerne behilflich. Die Kosten sind jedoch vom künftigen Halter zu tragen. Ebenfalls kann der unser kostenpfichtiger Bringdienst in Anspruch genommen werden.
  • Meine Renner werden nur in einer geeigneten großen Transportbox (min. ca 25x20x20 cm) abgegeben. Solltet ihr keine besorgen können, kann ich auch bei rechtzeitigem Bescheidgeben eine für euch organisieren (siehe Transportbox-Service).
    Meine Rennmäuse werden nicht in einem Karton oder Eimer transportiert!
  • Aufgrund negativer Erfahrungen legen wir eine Abholfrist fest. Die Rennmäuse müssen 14 Tage nach Reservierung/Abgabedatum vom neuen Halter abgeholt werden. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns die Schutzgebühr für den Aufwand einer Neuvermittlung vor und geben die Rennmäuse anderweitig frei. Abgesprochene Ausnahmen sind möglich.

Wichtig:

 

Pflichten des Käufers

Tiere sind keine Sache, sondern empfindungs- und leidensfähige Lebewesen. Der Abnehmer ist sich seiner hohen Verantwortung bewusst und übernimmt folgende Pflichten:

 

  1. Der Käufer verpflichtet sich das Tier artgerecht zu halten, füttern und zu pflegen. Er verpflichtet sich die stets aktuellen Vorschriften des Tierschutzgesetzes einzuhalten. Die schriftlichen Anweisungen des Züchters über die Haltung, Pflege und Unterkunft des Tieres sind zu befolgen.

  2. Der Abnehmer verpflichtet sich das Tier in Krankheitsfällen oder Anzeichen auf diese unverzüglich veterinärmedizinisch behandeln zu lassen. Das Tier darf nicht ohne zwingende veterinärmedizinische Gründe euthanasiert werden.

  3. Dem Käufer ist eine Weitergabe des Tieres nicht gestattet. Eine Abgabe an ein Tierheim oder eine Auffangstation ist nicht gestattet. Der Züchter behält sich das Recht vor das Tier wieder kostenlos bei sich aufzunehmen.

  4. Der Abnehmer verpflichtet sich dazu das Tier niemals zu misshandeln, für Versuchszwecke oder als Zuchttier einzusetzen oder als Futtertier zu verwenden.

  5. Die Einzelhaltung des Tieres ist dem Käufer untersagt. Er verpflichtet sich im Falle eines einzelnen Tieres zur artgerechten Vergesellschaftung mit der Trenngitter Methode.

  6. Der Käufer setzt den Verkäufer innerhalb von 4 Wochen über das Versterben sowie die Todesursache des Tieres oder den Wechsel des Wohnortes in Kenntnis.

  7. Ernsthafte Erkrankungen, welche genetischer Ursache sind, sind nach gestellter Diagnose unverzüglich dem Züchter zu melden.


    Dies ist ein Auszug aus dem Kaufvertrag.
    Bei Interesse lasse ich gerne den vollständigen Vertrag vorab zukommen.